Urlaub: Gut zu wissen!

Urlaub für Beschäftigte in der Personaldienstleistung

Als Beschäftigte:r bei Personaldienstleistern aka. Zeitarbeiter:in oder Leiharbeiter:in hast du das gleiche Urlaubsrecht wie festangestellte Arbeitnehmende. Welchen Urlaubsanspruch du hast und wie du diesen einlösen kannst, erfährst du hier.

Urlaub: Deine Rechte als Arbeitnehmer:in

1. Urlaubsanspruch

In Österreich hast du als Arbeitnehmer:in gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Der Mindestanspruch beträgt 25 Arbeitstage pro Jahr, das entspricht fünf Wochen bei einer 5-Tage-Woche. 

Ab dem 26. Dienstjahr erhöht sich dieser Anspruch auf 30 Arbeitstage, also sechs Wochen Urlaub.

Hast du dein Arbeitsverhältnis gerade erst angefangen, ergibt sich dein Urlaub vorerst anteilig: Bei einer regulären 5-Tage-Woche erwirbst du ca. 2 Urlaubstage pro Monat.

Nach sechs Monaten entsteht der volle Urlaubsanspruch.

Tipp:

Wenn du beim Start eines neuen Beschäftigungsverhältnisses deinen Urlaub schon gebucht hast, informiere deinen neuen Arbeitgeber so früh wie möglich darüber. 

So könnt ihr gemeinsam eine Lösung finden, bei der ihr beide euch wohl fühlt.

Dieses GIF zeigt eine Frau in einem roten Sommerkleid und einem pinkfarbenen Sonnenhut mit Blumen, die zwei orange Schwimmreifen trägt. Im Hintergrund genießen Menschen am Strand oder Seeufer das sommerliche Wetter.

2. Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld

Urlaubsentgelt ist nicht das gleiche wie Urlaubsgeld.

Während deines Urlaubs hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das ist dein sogenanntes Urlaubsentgelt, das sich nach deinem Durchschnittsverdienst der letzten
13 Wochen vor dem Urlaubsantritt bemisst (in der Regel dein Grundgehalt/ Monatslohn).

Das Urlaubsentgelt stellt sicher, dass du finanziell abgesichert bist, wenn du im Urlaub nicht arbeitest. 

Das Urlaubsgeld, auch 13. Gehalt oder Urlaubszuschuss genannt, ist eine Sonderzahlung, die Arbeitgebende zusätzlich zum regulären Gehalt leisten. 

Ob du einen Anspruch auf Urlaubsgeld hast, dessen Höhe
sowie die Fälligkeit des 13. Gehalts sind je nach Job, Branche und Beschäftigungsverhältnis im Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geregelt. Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und ist keine individuelle Sonderzahlung in deinem Arbeitsvertrag vereinbart, hast du keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. 

Tipp:

Informiere dich bereits beim Einstellungsgespräch über allfällige Sonderzahlungen. Wenn du dir nicht sicher bist: Firmen mit Kollektivvertrag haben diesen allgemein zugänglich im Unternehmen aufliegen.

Oder du fragst einfach deine:n Berater:in bei ACTIEF JOBMADE.

 

Deinen Antrag für den persönlichen Feiertag musst du mindestens 3 Monate vorab einreichen. Bei Leiharbeit, Zeitarbeit oder Personaldienstleistungen am besten bei Einstellungsbeginn, falls du den Tag dann schon weißt.

Nein. Aber es stärkt das Vertrauen, wenn du ungefähre Informationen teilst. Der Geburtstag deines Kindes, deines Partners/ deiner Partnerin, dein eigener Geburtstag oder dein Hochzeitstag sind zum Beispiel Anlässe, die für einen persönlichen Feiertag sprechen.

Dein Arbeitgeber darf dich unter besonderen Umständen ersuchen, einen anderen Tag als persönlichen Feiertag zu wählen:

 

  • Wenn deine persönliche Anwesenheit an diesem Tag besonders wichtig oder unersetzbar ist. 
  • Wenn du deinen persönlichen Feiertag kurzfristig eingereicht hast. Beachte also unbedingt die langfristige Planung von mindestens 3 Monaten im Voraus. 
  • Wird dein persönlicher Feiertag abgelehnt, verfällt er nicht. Du kannst dir stattdessen einen alternativen  Tag aussuchen. Achte darauf, dass dieser Termin nicht zu kurzfristig ist.

Tipp: Wenn möglich, überlege dir vorab mehr als einen persönlichen Feiertag, der dir wichtig ist. Allen Arbeitgeber:innen ist es ein Anliegen, deinen persönlichen Feiertag zu erfüllen. Die Kunst liegt in der offenen und ehrlichen Kommunikation. 

3. Persönlicher Feiertag

Der persönliche Feiertag für Arbeitnehmende in Österreich wurde am 1. September 2019 eingeführt und ermöglicht es allen Arbeitnehmer:innen, zu einem beliebigen Zeitpunkt einmal im Jahr einen freien Tag zu beanspruchen. Dein persönlicher Feiertag wird vom Arbeitgeber bevorzugt genehmigt und nur aus wichtigen, betriebsrelevanten Gründen abgelehnt oder abgesagt. 

Bitte beachte: Dein persönlicher Feiertag ist kein zusätzlicher Urlaubstag, sondern wird von deinem regulären Urlaubskonto abgezogen. Der Grund für deinen persönlichen Feiertag ist ganz dir überlassen.

Urlaub für Zeitarbeiter:innen

Dein Urlaubsanspruch als Leiharbeiter:in oder Zeitarbeiter:in ist prinzipiell gleich wie für alle Festangestellten: 25 Arbeitstage bzw. 5 Kalenderwochen und ab dem 26. Dienstjahr 30 Arbeitstage bzw. 6 Kalenderwochen. Personaldienstleister wie ACTIEF JOBMADE haben dennoch ein paar Besonderheiten, die du für deinen Urlaub beachten solltest.

So stellst du deinen Urlaubsantrag:

  1. Kläre mit deinem Berater/ deiner Beraterin bei ACTIEF JOBMADE ab, dass ausreichend Urlaubstage auf deinem Stundenkonto verfügbar sind. Auf jedem Lohnzettel ist dein verfügbarer Urlaub (in Stunden) ausgewiesen.

  2. Verfügst du über ausreichend viel Urlaubszeit und hast du von deinem Berater/ deiner Beraterin grünes Licht bekommen, gibst du deinen Urlaubswunsch bei deinem Vorgesetzten im Beschäftigungsbetrieb bekannt.

  3. Gibt es vonseiten deines Beschäftigungsbetriebs kein Veto, füllst du gleich deinen Urlaubsschein aus und schickst diesen an deine ACTIEF JOBMADE Betreuung.

  4. Ist dein Urlaub von ACTIEF JOBMADE bestätigt worden, kannst du ganz beruhigt buchen

Tipp:

Bei ACTIEF JOBMADE siehst du deinen aliquoten Urlaubsanspruch auf jedem Lohnzettel. Bei Rückfragen ist dein:e persönliche Betreuer:in jederzeit für dich da! 

 

Kann Urlaub abgelehnt werden?

Vorausgesetzt du hast ausreichend Urlaubszeit auf deinem Stundenkonto, kann ein Urlaubsantrag nur unter ganz besonderen Voraussetzungen abgelehnt/ aufgehoben werden: 

  • weil für den Zeitraum fristgerecht eine Urlaubssperre kommuniziert wurde
  • weil du zum betreffenden Zeitpunkt unersetzbar bist 
  • weil dringende betriebliche Gründe im Beschäftigungsbetrieb die Absage rechtfertigen
  • weil dein Urlaubsansuchen zu kurzfristig beantragt wurde

Dein Urlaubsansuchen wird nur abgelehnt, wenn es aus betrieblicher Sicht nicht anders geht. In dem Fall kannst du in Abstimmung mit deinem Beschäftigungsbetrieb und deiner ACTIEF JOBMADE Betreuung einen Alternativtermin finden.

Dasselbe gilt für deinen persönlichen Feiertag.

Das GIF zeigt einen Mann und eine Frau die sich auf beziehungsweise neben einem Schlauchboot im Wasser befinden. Die Frau streckt die Hände in die Luft und tanzt feierlich. Sie sind umgeben von anderen Menschen auf Schwimmreifen.

Kann ich meinen Urlaub absagen?

Wenn du deinen Urlaub vorzeitig absagen musst, gib deiner ACTIEF JOBMADE Betreuung und deinem Beschäftigungsbetrieb bitte sofort Bescheid. Dann wirst du umgehend wieder eingesetzt und kannst deinen Urlaub verschieben. 

Kannst du deinen Urlaub aufgrund einer längeren Krankheit (= mindestens 3 Tage ärztlich bescheinigte Krankmeldung) nicht antreten oder musst du den Urlaub deswegen
abbrechen, informiere umgehend deine
ACTIEF JOBMADE Betreuung und deinen Beschäftigungsbetrieb.
 

Wichtig: Schicke uns gleich am Tag der Krankmeldung die schriftliche ärztliche Krankschreibung!

Fazit: Das solltest du über dein Urlaubsrecht wissen

Ob Festangestellt, Zeitarbeiter:in, Leiharbeiter:in oder Beschäftigte:r von Personaldienstleistern: In Österreich haben alle Arbeitnehmer:innen dieselben Urlaubsrechte.
Jeder Arbeitnehmende und jede Beschäftigte kann sich jährlich 25 Urlaubstage (ab
dem 26. Beschäftigungsjahr: 30 Urlaubstage) und davon einen persönlichen Feiertag pro Jahr aus dem Urlaubskonto sichern. 

Während deines Urlaubs wird dein Entgelt aliquot weitergezahlt. Dein Urlaubsentgelt
ist nicht gleich mit dem Urlaubsgeld: Letzteres ist als 13. Gehalt eine Sonderzahlung,
die Arbeitgeber:innen nur unter bestimmten Voraussetzungen zahlen (müssen). 

Wichtig ist es, Urlaube und persönliche Feiertage so früh wie möglich mit ACTIEF JOBMADE und dem Beschäftigungsbetrieb abzustimmen. Diese können deinen Urlaubsantrag nur unter besonderen, betriebsrelevanten Voraussetzungen ablehnen. 

Und vor allem gilt: Urlaub ist eine beiderseitige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. 

Tipp: Nach dem Urlaub zurück in den Job – so vermeidest du ein Motivationstief nach dem Urlaub!

Fragen zu Jobs oder deiner Bewerbung?

Wir sind gerne für dich da!